Voraussetzungen Verbundstudiengang

Voraussetzungen für die Aufnahme

Die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik setzt folgende Nachweise voraus:

1. Zeugnis der Fachhochschulreife oder der Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. In Zweifelsfällen entscheidet über die Gleichwertigkeit das Staatliche Schulamt.
2. Einen Berufsabschluss als Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in oder den Abschluss einer einschlägigen anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger
Dauer oder die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen
beruflichen Vorbildung. Die Zulassung zur Feststellungsprüfung setzt den Nachweis einer Berufstätigkeit von drei Jahren und von sozialpädagogischer Erfahrung voraus. Hierauf sind anzurechnen:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung,
  • erzieherische und pflegerische Tätigkeit in der Familie bis zur Dauer von zwei Jahren,

    • ein studienqualifizierender Abschluss in der Sekundarstufe 11 bis zur Dauer von zwei Jahren,
    • förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen,
    • die Ableistung eines sozialen Jahres im Sinne des Gesetzes zur Förderung des freiwilligen sozialen
    • Jahres,

      • der Grundwehrdienst oder der Zivildienst,
      • einen Auslandsaufenthalt als Au-Pair bis zur Dauer von 12 Monaten,
      • einschlägige Berufstätigkeit.


      Bestandteil der Feststellungsprüfung ist ein Gespräch über die sozialpädagogischen Erfahrungen. Das Verfahren dazu regelt die Fachschule in eigener Verantwortung unter Beteiligung des Beirates nach §11.

      3. Den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf der/des Erziehers/in.

      Die Aufnahmevoraussetzungen werden derzeit überarbeitet. In Kürze finden Sie die neuen Voraussetzungen an dieser Stelle.