Voraussetzungen Sozialassistenz

Als Voraussetzung für die Ausbildung zum Sozialassistenten/zur Sozialssistentin benötigen Sie einen Mittleren Bildungsabschluss - also das Realschulzeugnis oder die Versetzung in die 11. Klasse des Gymnasiums. Bitte beachten Sie, dass der Zugang zur Schule nur bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres möglich ist.

Im Detail bedeutet das:

Zugangsvoraussetzungen laut § 3 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den zweijährigen höheren Berufsfachschulen für Sozialassistenz

(1) Die Aufnahme in die zweijährige höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz setzt voraus:

  • die Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe oder
  • ein Zeugnis über den mittleren Abschluss (Realschulabschluss) oder
  • ein Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule oder
  • ein Zeugnis der Fachschulreife oder
  • ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.


Das Zeugnis muss mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch nachweisen, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen. Bewerber/innen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, müssen sich einem Auswahlverfahren nach § 5 unterziehen.

(2) Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung das Zeugnis nach Abs. 1 noch nicht vor, tritt an die Stelle des Abschlusszeugnisses das letzte Halbjahreszeugnis.

Nähere Informationen unter:

06151 4095-415, Frau Frasch (Leitung Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz)

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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