Gebührenordnung Sozialassistenz Ausbildungszyklus 2012/2014

Gebührenordnung

Gebührenordnung Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz (HBFS) Ausbildungszyklus 2012/14

Die Evangelischen Ausbildungsstätten verfolgen das vorrangige Ziel, eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten. Um dieses Ziel erreichen zu können, erheben wir als Eigenbetrag der Schüler/innen ein Schulgeld. Ab dem Schuljahr 2012/2013 gilt folgende Gebührenordnung:

Das Schulgeld beträgt im 1. Ausbildungsjahr der HBFS 720,00 €, zahlbar in mehreren Raten. Für die Zusatzqualifikation zur Fachhochschulreife (FHR) erhöht sich der monatliche Betrag. Das Schulgeld für das 2. Ausbildungsjahr beträgt 480,00€.

Die 1. Rate beträgt 180,00 € und ist mit der Rücksendung des unterschriebenen Schulvertrags als Aufnahmegebühr fällig.
Der Schulvertrag wird erst mit Eingang des Betrages gültig und wird im Falle des Rücktritts nicht zurückerstattet.
Bitte überweisen Sie die Aufnahmegebühr auf unser Konto Nr. 4 120 698,
BLZ 520 604 10 bei der EKK Kassel, Kostenstelle 6200.

Werden die ausbildungsbegleitenden Kurse zur Fachhochschulreife besucht, erhöht sich der Betrag ab der 2. Rate.

1. Schuljahr
Ab der 2. Rate werden die Beträge wie folgt abgebucht:
• 2. Rate: 120.- €, mit FHR 245.- € am 15.11.2012,
• 3. Rate: 180.- €, mit FHR 255.- € am 15.02.2013,
• 4. Rate: 180.- €, mit FHR 255.- € am 15.05.2013.

2. Schuljahr
Das Schulgeld im zweiten Schuljahr beträgt insgesamt 480,00 €, welche in 3 Raten abgebucht werden.

• 5. Rate: 140 €, mit FHR 215.- € am 15.08.2013,
• 6. Rate: 120 €, mit FHR 195.- € am 15.11.2013,
• 7. Rate: 280 €, mit FHR 455.- € am 15.05.2014.

(Zu Ihrer Information: die 5. Rate fällt terminlich in das zweite Schuljahr und beinhaltet 60€, die rechnerisch noch in das erste Schuljahr gehören, sowie 80€ aus dem zweiten. Mit jenen 60€, die aber später gezahlt werden, kommen Sie auf das Schulgeld von 720,00€ im ersten Ausbildungsjahr.)

Ein Rücktritt von Fachhochschulreife-Kursen – und damit die Entbindung von der Verpflichtung zur Zahlung des zusätzlichen Schulgeldes - sind im ersten Ausbildungsjahr nur zum Schuljahresende und im zweiten Ausbildungsjahr nur zum Halbjahresende (Stichtag 31.Januar) möglich. Eine Abmeldung Ihrerseits muss immer schriftlich spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Frist erfolgen.

Das Abschlusszeugnis kann nur bei vollständiger und rechtzeitiger Bezahlung der Beträge ausgehändigt werden.

3. Mit folgenden weiteren Kosten ist in der Ausbildung zu rechnen:

• Für Unterkunft und Verpflegung bei den Einführungstagen zu Beginn der Ausbildung entstehen Kosten in Höhe von ca. 55,00 €.

• Für Bücher und andere Unterrichtsmaterialien, Fahrtkosten bei Exkursionen und Materialkosten im Fach Hauswirtschaft muss mit einem monatlichen Betrag von ca.
10 € gerechnet werden.

• Für eine Studienfahrt im 1. Ausbildungsjahr entstehen Kosten in Höhe von ca.
180,00 € zzgl. Taschengeld.

4. Schüler/innen, bzw. deren Eltern, können beim zuständigen BAFöG-Amt (bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung) einen Antrag auf Förderung stellen.

5. Auf entsprechend begründeten, formlosen Antrag der SchülerInnen, für den die Offenlegung der finanziellen Situation der Schüler/innen wie ihrer Eltern verlangt werden kann, kann eine Ermäßigung des Schulgeldes gewährt werden.
Die Ermäßigung kann höchstens 50% des Schulgeldes oder eine Stundung bis äußerstenfalls zum Ende der Ausbildung betragen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Antrag ist an die Schulleitung zu richten. Er wird vertraulich behandelt. Die Beantragung hat keinerlei Einfluss auf die Berücksichtigung beim Auswahlverfahren.

6. Diese Gebührenordnung ist Teil des Schulvertrags.

Einzugsermächtigung

Ab September 2009 ziehen wir das Schulgeld per Lastschriftverfahren ein. Bitte nutzen Sie hierfür unten stehendes Formular.
Unten finden Sie die Gebührenordnung für die zur Zeit laufenden Ausbildungen als Download.

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