Gebührenordnung Sozialassistenz Schuljahr 2010/2011
Gebührenordnung Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz (HBFS) Schuljahr 2010/11
Die Evangelischen Ausbildungsstätten verfolgen das vorrangige Ziel, eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten. Um dieses Ziel erreichen zu können, erheben wir als Eigenbetrag der Schüler ein Schulgeld. Ab dem Schuljahr 2009/2010 gilt folgende Gebührenordnung:
1. Das Schulgeld beträgt im 1. Ausbildungsjahr der HBFS 700,00 €, zahlbar in vier Raten. Für die Zusatzqualifikation zur Fachhochschulreife (FHR) erhöht sich der monatliche Betrag um 25,00 € (ab der zweiten Rate).
Die 1. Rate beträgt 175,00 € und ist mit der Rücksendung des unterschriebenen Schulvertrags als Aufnahmegebühr fällig.
Der Schulvertrag wird erst mit Eingang des Betrages gültig und wird im Falle des Rücktritts nicht zurückerstattet.
Bitte überweisen Sie die Aufnahmegebühr auf unser Konto Nr. 4 120 698,
BLZ 520 604 10 bei der EKK Kassel, Kostenstelle 6200.
Werden die Ausbildungs- begleitenden Kurse zur Fachhochschulreife besucht, erhöht sich der Betrag ab der 2. Rate auf 275,00 €.
Ab der 2. Rate werden die Beträge wie folgt abgebucht:
• 2. Rate: 175.- €, mit FHR 275.- € am 10.12.2010;
• 3. Rate: 175.- €, mit FHR 275.- € am 10.03.2011;
• 4. Rate: 175.- €, mit FHR 275.- € am 10.05.2011.
2. Das Schulgeld beträgt im 2. Ausbildungsjahr der HBFS 440,00 €, das in
2 Raten zu je 220,00 €, mit FHR 370,-€, abgebucht wird.
• 5. Rate: 220 €, mit FHR 370.- € am 10.09.2011,
• 6. Rate: 220 €, mit FHR 370.- € am 10.05.2012.
Ein Rücktritt von Fachhochschulreife-Kursen – und damit die Entbindung von der Verpflichtung zur Zahlung des zusätzlichen Schulgeldes - sind im ersten Ausbildungsjahr nur zum Schuljahresende und im zweiten Ausbildungsjahr nur zum Halbjahresende (Stichtag 31.Januar) möglich. Eine Abmeldung ihrerseits muss immer schriftlich spätestens 4 Wochen vor Ablauf
der Frist erfolgen.
Das Abschlusszeugnis kann nur bei vollständiger und rechtzeitiger Bezahlung der Beträge ausgehändigt werden
3. Mit folgenden weiteren Kosten ist in der Ausbildung zu rechnen.
• Für Unterkunft und Verpflegung bei den Einführungstagen zu Beginn der Ausbildung entstehen Kosten in Höhe von ca. 55,00 €.
• Für Bücher und andere Unterrichtsmaterialien, Fahrtkosten bei Exkursionen und
Materialkosten im Fach Hauswirtschaft muss mit einem monatlichen Betrag von ca.
10 € gerechnet werden.
• Für eine Studienfahrt im 1. Ausbildungsjahr entstehen Kosten in Höhe von ca. 180,00 € zzgl. Taschengeld.
4. SchülerInnen, bzw. deren Eltern, können beim zuständigen BAFöG-Amt
(bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung) einen Antrag auf Förderung stellen.
5. Auf entsprechend begründeten, formlosen Antrag der SchülerInnen, für den die Offenlegung der finanziellen Situation der SchülerInnen wie ihrer Eltern verlangt werden kann, kann eine Ermäßigung des Schulgeldes gewährt werden.
Die Ermäßigung kann höchstens 50% des Schulgeldes oder eine Stundung bis äußerstenfalls zum Ende der Ausbildung betragen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Antrag ist an die Schulleitung zu richten. Er wird vertraulich behandelt. Die Beantragung hat keinerlei Einfluss auf die Berücksichtigung beim Auswahlverfahren.
6. Diese Gebührenordnung ist Teil des Schulvertrags.
Einzugsermächtigung
Ab September 2009 zíehen wir das Schulgeld per Lastschriftverfahren ein. Bitte nutzen Sie hierfür unten stehendes Formular. Sie können es direkt ausfüllen oder ausdrucken.
Unten finden Sie die Gebührenordnung für die zur Zeit laufenden Ausbildungen als Download.
Downloads
Klicken Sie auf einen der folgenden Links, um den Download zu starten.
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