Gebührenordnung Heilpädagogik

Gebührenordnung

Die Evangelischen Ausbildungsstätten verfolgen das vorrangige Ziel. eine qualitiativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten. Um dieses Ziel erreichen zu können, erheben wir als Eigenbetrag der Studierenden ein Schulgeld.

Schuljahr 2012/13

Die 1. Rate beträgt 360,00 € und ist innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Schulvertrages und dieser Gebührenordnung zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass nach § 5 des Schulvertrages der Schulvertrag erst mit Zahlung der vorgenannten 1. Rate des Schulgeldes wirksam wird.

• 2. Rate: 240,00 € am 15.11.2012
• 3. Rate: 360,00 € am 15.02.2013
• 4. Rate: 480,00 € am 15.05.2013

• 5. Rate: 360,00 € am 15.08.2013
• 6. Rate: 360,00 € am 15.11.2013
• 7. Rate: 360,00 € am 15.02.2014
• 8. Rate: 360,00 € am 15.05.2014

• 9. Rate: 360,00 € am 15.08.2014
• 10. Rate: 360,00 € am 15.11.2014

Bitte überweisen Sie die erste Rate auf unser Konto bei der EKK Frankfurt:
Kontonummer 4 120 698, Bankleitzahl 520 604 10
(IBAN: DE 95 5206 0410 1206 98, BIC: GENODEF1EK19) .

Einzugsermächtigung


Die Ratenzahlung des Schulgeldes ist per Lastschriftverfahren möglich. Das entsprechende Formular hierfür finden Sie hier. Sollten Sie kein Lastschriftverfahren wünschen, bitten wir Sie, die Zahlungstermine unter Angabe der Rechnungsnummer zu den oben genannten Fälligkeitsterminen einzuhalten.

Das Abschlusszeugnis kann nur bei vollständiger und rechtzeitiger Bezahlung der Beträge ausgehändigt werden.

Diese Gebührendordnung ist Teil des Schulvertrages.

Die Förderung nach BAFöG, sowie »Meister-BAFöG« sind möglich. Entsprechende Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden.

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