Lehrinhalte
Im Rahmen der zweijährigen Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten
Englisch
Statt des regulären Englischunterrichtes im ersten Ausbildungsjahr (2 Wochenstunden), muss ein im Anspruchsniveau höher angesetzter Englisch-Kurs über den gesamten Ausbildungszeitraum besucht werden. In Absprache mit den Kursteilnehmern findet in unregelmäßigen Abständen workshops an Samstagen oder zu Beginn der Ferien statt.
Deutsch
Hier findet kein zusätzlicher Kurs statt, der Unterricht für die FHR-Teilnehmer entspricht dem Deutschunterricht (2 Wochenstunden) im Rahmen der Ausbildung an der Höheren Berufsfachschule.
Mathematik
Es müssen pro Schuljahr drei zusätzliche Wochenstunden Mathematik belegt werden. Diese bestehen aus Unterrichts- und Übungsstunden. Die Unterrichtsstunden finden wöchentlich statt, die Übungsstunden werden zum Teil zusammengefasst und finden im Block samstags bzw. zu Beginn der Ferien statt.
Prüfungen
Am Endes des zweiten Ausbildungsjahres finden schriftliche Prüfungen in allen drei Fächern statt. Eine mündliche Prüfung wird durchgeführt, wenn sich aus dem Ergebnis der schriftlichen Zusatzprüfung und der Vornote keine eindeutige Endnote ermitteln lässt.
Der schulische Teil der Zusatzprüfung ist bestanden, wenn in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) erreicht wurden.
Die Durchschnittsnote ist das arithmetische Mittel der Noten der Zusatzprüfung und der Noten der Fächer, die Gegenstand der Abschlussprüfung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten waren.
Anerkennung
Das Zeugnis der Fachhochschulreife wird erst nach dem Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit ausgestellt. Dies kann sein:
- Ein halbjähriges Praktikum in einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtung.
- Die Abschlussprüfung eines Ausbildungsberufes (z.B. Erzieherin).
- Eine Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst.
- Eine zweijährige berufliche Tätigkeit in einem nicht-sozialpädagogischen bzw. sozialpflegerischen Arbeitsfeld.



