Voraussetzungen Erzieher/in
Voraussetzungen für die Aufnahme
(1) Die Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen setzt folgende Nachweise voraus:
1. Versetzung in die Einführungsphase einer öffentlichen oder staatlich anerkannten gymnasialen Oberstufe oder ein Zeugnis des mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. In Zweifelsfällen entscheidet über die Gleichwertigkeit das Staatliche Schulamt.
2. Den Nachweis beruflicher Erfahrung durch:
a) Einen Berufsabschluss - aufbauend auf dem mittleren Abschluss- als Staatlich geprüfte Sozialassistentin oder als Staatlich geprüfter Sozialassistent
oder
b) den Abschluss einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Berufsausbildung - aufbauend auf dem mittleren Abschluss - von mindestens zweijähriger Dauer.
3. Den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf der jeweiligen Fachrichtung und des Schwerpunktes. Erteilte Aufnahmezusagen stehen unter dem Vorbehalt des Nachweises der gesundheitlichen Eignung nach § 4 Abs.1 Nr. 4.
(2) Abweichend von Abs. 1 Nr. 2a und b kann zugelassen werden, wer in einer Feststellungsprüfüng eine gleichwertige berufliche Vorbildung nach Art und Dauer der einzelnen Tätigkeiten nachgewiesen hat. Bestandteil der Feststellungsprüfung ist ein Gespräch über die Erfahrungen in einem dem Ausbildungsziel entsprechenden Arbeitsfeld. Das Verfahren regelt die Fachschule in eigener Verantwortung unter Beteiligung des Beirates nach § 12.
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