Gebührenordnung Erzieher/-in für das Schuljahr 2010/2011

Gebührenordnung Fachschule für Sozialpädagogik (FSSP) für das Schuljahr 2010/2011

Die Evangelischen Ausbildungsstätten verfolgen das vorrangige Ziel, eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten. Um dieses Ziel erreichen zu können, erheben wir als Eigenbetrag der Studierenden Gebühren in folgender Höhe:

1. Schulgeld im ersten und zweiten Ausbildungsjahr

1. Das Schulgeld beträgt in den Semestern 01/02 (Unterstufe) der FSSP 700,00 €, zahlbar in vier Raten.

Die 1. Rate beträgt 175,00 € und ist mit der Rücksendung des unterschriebenen Schulvertrages als Aufnahmegebühr fällig. Der Schulvertrag wird erst mit Zahlungseingang der Aufnahmegebühr gültig. Sie wird im Falle eines Rücktritts nicht zurückerstattet.

Bitte überweisen Sie die Aufnahmegebühr sowie die nachstehenden Raten auf unser Konto Nr. 4 120 698, BLZ 520 604 10 bei der EKK Frankfurt, Kostenstelle 6300.

Die Beträge werden wie folgt abgebucht:

• die 2. Rate: 175,- €, am 10.12.2010
• die 3. Rate: 175,- €, am 10.03.2011
• die 4. Rate: 175,- €, am 10.05.2011

Das Schulgeld beträgt in den Semestern 03/04 (Oberstufe) 700,00 €, zahlbar in 4 Raten zu je 175,00 €.

• die 5. Rate: 175,- €, am 10.09.2011
• die 6. Rate: 175,- €, am 10.12.2011
• die 7. Rate: 175,- €, am 10.03.2012
• die 8. Rate: 175,- €, am 10.05.2012

Das Abschlusszeugnis kann nur bei vollständiger und rechtzeitiger Bezahlung der Beträge ausgehändigt werden.

2. Schulgeld im dritten Ausbildungsjahr - Berufspraktikum

Für Studierende, die sich in der 3-jährigen Erzieher/-innen-Ausbildung befinden und das Berufspraktikum über ein Jahr absolvieren, beträgt die 9. Rate 550,00 €.

Der Betrag ist am 10.05.2013 fällig.

Für Studierende, die sich im Verbundstudiengang befinden und das Berufspraktikum über ein halbes Jahr absolvieren, beträgt die 9. Rate 275,00 €.

Der Betrag ist am 10.12.2012 fällig.

3. Weitere Kosten

In der Regel gehen die Klassen im 1. Ausbildungsjahr eine Woche auf Studienreise. Die Kosten sind abhängig vom Ziel, der Qualität der Unterkunft usw. Darüber entscheidet die Klasse.
Für Bücher, andere Unterrichtsmaterialien, Fotokopien, Fahrtkosten bei Exkursionen usw.
ist mit Kosten von monatlich € 26 zu rechnen.

4. Bafög

Studierende können beim zuständigen BAFöG-Amt (bei der Kreis- bzw. Stadtverwaltung) einen Antrag auf Förderung stellen.

5. Schulgeldermäßigung

Auf entsprechend begründeten formlosen Antrag der Studierenden, für den die Offenlegung der finanziellen Situation der Studierenden wie ihrer Eltern verlangt werden kann, kann eine Ermäßigung des Schulgeldes gewährt werden.

Die Ermäßigung kann Form einer höchstens 50%-igen Reduktion des Schulgeldes oder in Form einer Stundung bis maximal zum Ende der Ausbildung erfolgen.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Antrag ist an die Schulpfarrerin, Frau Lohenner, zu richten. Er wird vertraulich behandelt. Die Beantragung hat keinerlei Einfluss auf die Berücksichtigung beim Auswahlverfahren.

6. Einzugsermächtigung

Die Ratenzahlung des Schulgeldes ist seit September 2009 per Lastschriftverfahren möglich. Das entsprechende Formular hierfür finden Sie unter Downloads. Sollten Sie kein Lastschriftverfahren wünschen, bitten wir Sie, die Zahlungstermine einzuhalten.

Diese Gebührenordnung ist Teil des Schulvertrags. Stand: 12/2009

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